Rechtsgebiete


Mietrecht

Das Mietrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Vermieter, welcher im Regelfall Eigentümer des Objektes ist, und dem Mieter, welcher das Objekt für seine Zwecke nutzt. Zu trennen sind hier die Wohnraummietverhältnisse von den Gewerberaummietverhältnissen. Für die Vermietung von Wohnraum gelten zahlreiche Sondervorschriften. Außerdem sind die Interessen von Vermietern und Mietern zu trennen.

Insbesondere im Mietrecht ist es sinnvoll, bereits von Anfang an rechtlichen Beistand zur Seite zu haben. Dies in der Regel bereits vor Unterzeichnung eines Mietvertrages, da nur so die günstigste Position für einen späteren Streitfall gesichert werden kann. Bekannte Streitpunkte sind neben einem Zahlungsverzug die jährlich wiederkehrenden Nebenkostenabrechnungen und Mängel in der Wohnung, welche den Wohngebrauch mindern. Aber auch die Kautionszahlung oder die Kautionsrückzahlung werfen Fragen auf. Ebenso ist regelmäßig unklar, wer in welchem Umfang für Schönheitsreparaturen oder Instandsetzungen verantwortlich ist und welche Arbeiten am Ende eines Mietverhältnisses durchgeführt werden müssen. Auch Schäden am Ende des Mietverhältnisses sind oft Gegenstand von Auseinandersetzungen.


Erbrecht

Durch das Erbrecht werden die Rechtsbeziehungen des Verstorbenen auf dessen Erben übertragen. Regelungen hierzu finden sich im fünften Buch des BGB. Hierbei wird im wesentlichen zwischen der gesetzlichen Erbfolge und einer gewillkürten Erbfolge unterschieden. Die gesetzliche Erbfolge greift dann ein, wenn der Verstorbene keine wirksamen Regelungen getroffen hat. Das Vermögen, aber auch die Schulden, sowie die bestehenden Vertragsbeziehungen gehen auf die Erben, also in der Regel auf Ehegatten und Kinder, über. Das Gesetz bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten, die eigene Nachfolge zu regeln. In vielen Fällen sind derartige Regelungen sinnvoll, um böse Überraschungen und Streit unter den Erben zu vermeiden.

Vielfach wird z.B. bei Ehegatten davon ausgegangen, dass der überlebende Ehegatten das Vermögen vollständig erhält und die Kinder erst nach Versterben beider Ehegatten das Erbe erhalten. Dies entspricht jedoch nicht der gesetzlichen Regelung, sodass zwangsläufig eine testamentarische Regelung erforderlich ist, um diese Erbfolge sicher zu erreichen. Lassen Sie sich daher frühzeitig über die gesetzliche Erbfolge aufklären und Regelungen vorschlagen, welche zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis führen. Eine Beratung hierüber löst zwar zunächst Kosten aus. Diese wären aber im Hinblick auf die Verluste und Kosten bei einer nicht gewünschten Erbfolge und damit möglicherweise verbundenen Streitigkeiten gut investiert gewesen. [Um Ihnen für die Beratung kostenmäßig eine Sicherheit geben zu können, erstelle ich Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot auf Stundenbasis oder als Pauschalhonorar]

Aufgrund der Testierfreiheit, also der vom Gesetzgeber eingeräumten Möglichkeit, selbst über die Nachfolge zu bestimmen, können auf den Einzelfall zugeschnittene individuelle Lösungen herbeigeführt werden. Über den letzten Willen, welcher eigenhändig geschrieben werden kann oder aber vor einem Notar errichtet werden kann, lässt sich die gewünschte Regelung erreichen. Die Regelung sollte aber immer individuell zugeschnitten auf die Familienverhältnisse, wie aber auch auf die Wünsche des Testierenden erstellt werden. Eine vorgefertigte Regelung, welche nur abgeschrieben wird, trifft im Regelfall nicht exakt die Wünsche des Testierenden.


Wohnungseigentumsrecht

Beim Wohnungseigentumsrecht geht es um die Rechtsbeziehungen zwischen den einzelnen Wohnungseigentümern, also von Parteien, welche ein oder mehrere Wohnungen in einem Objekt ihr Eigen nennen. Es gilt, sich frühzeitig über die eigenen Rechte aber auch Verpflichtungen zu informieren. Konflikte sind beispielsweise vorprogrammiert, wenn einzelne Eigentümer nicht mit der gemeinschaftlichen Verwaltung einverstanden sind und hierdurch die Rechte der anderen Eigentümer beschränken. Streitpunkte sind oft die jährliche Hausgeldabrechnung und die Verteilung der Kosten, aber auch bauliche Maßnahmen bis hin zu eingeräumten Sondernutzungsrechten an Parkplätzen und Gartenflächen. Erfahrungsgemäß sind die vorhandenden Unterlagen (Grundbücher, Teilungserklärungen, Verwalterverträge, Protokolle der Wohnungseigentümerversammlungen, Hausgeldabrechnungen,...) oft umfangreich und haben mehrere Änderungen erfahren, weshalb diese für einen ungeübten Betrachter nicht ohne weiteres nachzuvollziehen sind. Es mangelt daher leider oftmals an der Kenntnis der eigenen Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer.


Vertragsrecht

Zum Vertragsrecht zählen die verschiedensten Verträge. Allen gemeinsam ist, dass mindestens zwei Parteien vorhanden sind, welche in Rechtsbeziehung miteinander stehen. Jeder Vertragstypus weist Eigenarten auf, welche es zur Wahrung der eigenen Rechte zu kennen gilt. Grob unterscheiden kann man hier zwischen Vertragsverhältnissen, welche eine einmalige Leistung und Gegenleistung zum Inhalt haben, und sogenannten Dauerschuldverhältnissen.

Dauerschuldverhältnisse zeichnen sich dadurch aus, dass die Parteien in längerer Vertragsbeziehung stehen, also regelmäßig Leistungen aufgrund des Vertragsverhältnisses erbringen müssen. Beispiele hierfür sind: Mietverträge und Telekommunikationsverträge. Einmalige Leistungen ergeben sich hingegen zum Beispiel bei Kaufverträgen und Werkverträgen.

Aufgrund der Vielzahl der verschiedenen Verträge gilt es, das Vertragsverhältnis richtig einzuordnen und die vom Gesetz vorgegebenen Rechte bzw. die im Vertrag eingeräumten Möglichkeiten richtig und zur rechten Zeit auszuüben.


Nachbarrecht

Unter dem Nachbarrecht werden die Rechtspositionen von Nachbarn geregelt. Oftmalige Streitpunkte sind die Grenzbebauung oder Grenzbepflanzung. Aber auch eingeräumte Dienstbarkeiten in Form von Leitungsrechten oder Geh- und Fahrrechte führen oftmals zu Streit.


Grundstücksrecht

Zum Grundstücksrecht gehören alle Belange, welche mit dem Grundstück in Verbindung stehen können. Dies betrifft einerseits den Kauf und Verkauf bzw. die Überschreibung von Grundstücken, aber auch auf Grundstücken liegende Belastungen wie Grunddienstbarkeiten, Dauerwohnrechte und Dauernutzungsrechte, Nießbrauch und dergleichen.


Maklerrecht

Zum Maklerrecht zählen die Rechtsbeziehungen mit einem Makler. Einerseits beim Kauf bzw. Verkauf eines Hauses. Andererseits bei der Anmietung bzw. Vermietung eines Objektes.


Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Personenvereinigungen, welche sich zur Erreichung eines bestimmten Zweckes zusammengeschlossen haben. Neben den bekannten Formen wie GmbH, AG, OHG und KG fallen auch noch andere Formen, wie zum Beispiel die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (auch BGB-Gesellschaft genannt), die UG (haftungsbeschränkt) oder ein Verein oder Mischformen der Genannten in diesem Bereich. Insbesondere im Gesellschaftsrecht ist eine frühzeitige Beratung erforderlich, um Rechtspositionen zu sichern und mögliche Risiken von Beginn an auszuschließen.


Forderungseinzug

Unter dem Begriff Forderungseinzug wird unabhängig vom tatsächlichen Vertragsverhältnis eine Forderung des Gläubigers verstanden, welche der Schuldner nicht beglichen hat. In der Regel wird die Forderung zunächst außergerichtlich geltend gemacht und sodann erforderlichenfalls gerichtlich festgesetzt und sodann vollstreckt. Durch die gerichtliche Festsetzung ist eine Vollstreckung 30 Jahre lang möglich. Oftmals kann aber bereits durch ein anwaltliches Anschreiben eine Zahlung erreicht oder aber eine Ratenzahlung vereinbart werden.



Rechtsanwalt Ulrich Bregenzer
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